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Was Unternehmer 2024 wissen müssen

Leider müssen Unternehmer im Gastgewerbe ihre Restaurationsleistungen ab diesem Jahr wieder mit dem vollen Umsatzsteuersatz anwenden und auch mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Gas und Fernwärme ist Ende März keine weitere Anwendung vorgesehen. Für Personengesellschaften ergeben sich einige Änderungen, denn seit 1. Januar 2024 gilt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Was Arbeitgeber 2024 wissen müssen

Für Arbeitgeber wird zum 1. Januar 2024 der Mindestlohn auf 12,41 Euro gesteigert. Die Mini-Job-Grenze erhöht sich auf 538 Euro monatlich. Die Beitragsbemessungsgrenzen in 2024 erhöht sich jährlich bis zu 7.248 Euro. Die angepassten Sachbezugswerte hierfür müssen beachtet werden.

In 2024 werden eine steuerliche Entlastung in Form von gestiegenem Grundfreibetrag, Einkommensteuertarif und Unterhaltshöchstbetrag geboten. Der Kinderfreibeträge und der Solidaritätszuschlag wird erst bei einem jährlichen Einkommensteuer von 18.131 Euro berücksichtigt.

StB Marco Mitschke


Tel.: 0172 / 66 27 769
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